12.11.2021 Kassenärtzliche Vereinigung Baden-Würtemberg ruft ärztliche Mitglieder zu 10 Minuten Sprechstunde für ungetestete Patienten auf. – Straftatbestand inclusive

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Die Ausgrenzung von Ungeimpften mit ca. 1/3 der Einwohner in Deutschland nimmt Züge an, die dunkle Erinnerungen zurückkehren lassen.

Der Vorstand der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würtemberg hat auf seiner Webseite einen Hinweis an alle niedergelassenen Ärtze veröffentlicht.

https://www.kvbawue.de/kvbw/aktuelles/news-artikel/news/vertragsaerzte-und-psychotherapeuten-duerfen-die-patientenbehandlung-nicht-von-der-3g-regel-abhaengig/

Nachtrag vom 17.11.2021 :

Zwischenzeitlich wurde der redaktionelle Artikel von der Webseite der KVBW entfernt.

Es sei zulässig, getrennte Sprechstunden, von Notfällen abgesehen, für 2G/3G und andere
einzurichten.

Zeitpunkt und Umfang sind vom individuellen Praxisspektrum abhängig und dürfen
vom Praxisinhaber festgelegt werden, z. B.

3G-Sprechstunde von 08.00 – 18.00 Uhr

Non 3G-Sprechstunde – Ohne Test von 07.00 – 07.10 Uhr.

Wer glaubt, in Nordrhein-Westfalen nicht betroffen zu sein irrt. Auch hier fordern die Vorsitzenden der Kassenärtzlichen Vereinigungen eine flächendeckende Einführung von 3G sowie 2 G Regeln.

https://www.kvno.de/aktuelles/aktuelles-detail/nachricht/kv-nordrhein-2g-regel-in-die-flaeche-und-klare-aussagen-zum-impfstatus-von-pflegeheim-personal

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