Sceenshot Homepage Kassenärztliche Vereining Baden-Würtemberg
Die Ausgrenzung von Ungeimpften mit ca. 1/3 der Einwohner in Deutschland nimmt Züge an, die dunkle Erinnerungen zurückkehren lassen.
Der Vorstand der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Würtemberg hat auf seiner Webseite einen Hinweis an alle niedergelassenen Ärtze veröffentlicht.
Nachtrag vom 17.11.2021 :
Zwischenzeitlich wurde der redaktionelle Artikel von der Webseite der KVBW entfernt.
Es sei zulässig, getrennte Sprechstunden, von Notfällen abgesehen, für 2G/3G und andere
einzurichten.
Zeitpunkt und Umfang sind vom individuellen Praxisspektrum abhängig und dürfen
vom Praxisinhaber festgelegt werden, z. B.
3G-Sprechstunde von 08.00 – 18.00 Uhr
Non 3G-Sprechstunde – Ohne Test von 07.00 – 07.10 Uhr.
Wer glaubt, in Nordrhein-Westfalen nicht betroffen zu sein irrt. Auch hier fordern die Vorsitzenden der Kassenärtzlichen Vereinigungen eine flächendeckende Einführung von 3G sowie 2 G Regeln.
