Vorsicht Satire !
Am 17.09.2021 kündigte der Düsseldorfer Oberbürgermeister Stefan Keller an, zukünfig bei städtischen Veranstaltungen ab Oktober 2021 die 2 G Regel für Erwachsene einzuführen.
Seit dem wurde Ungeimpften Einlass zu städtischen Dienstgebäuden, zu öffentlichen Einrichtungen und zu Veranstaltungen in geschlossenen Räumen verwehrt.
Doch ab sofort sollen ab dem 30.10.2021 für Impfunwillige auch im Straßenverkehr strenge Beschränkungen gelten.
So hat der Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf heute angekündigt, Coronaschutzzonen rund um städtische Dienstgebäude einzuführen. Weiter dürfen städtische Parkscheinautomaten nach der 2G Regel lediglich noch von Geimpften oder genesenen Personen benutzt werden.
In wie weit Ungeimpfte Personen nunmehr kostenlos in Düsseldorf parken können war aus der Rechtsverordnung der Stadt Düsseldorf vom 27. Oktober 2021 leider nicht eindeutig zu entnehmen.

Die Stadt Düsseldorf ist damit in einen harten Wettkampf mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW eingetreten wer die juristisch anfechtbarste Rechtsverordnung erlassen kann.
Seit Jahren streiten sich der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Herr Dr. Stefan Keller sowie Herr Karl-Josef Laumann als Minster für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß zuverlässigen internen Quellen wer die schlechteren Volljuristen in den höchsten Tarifgruppen beschäftigt.
Wer mit seinem Auto zukünftig in eine dieser Zonen fahren will, soll dies nur noch mit einer gültigen Impfplakette dürfen. Bei Verstößen werden teure Corona-Bußgelder in Höhe von bis zu 500 Euro und 2 Punkte in Flensburg fällig.
So sieht die neue Impfplakette aus:
