Uns wird in den Medien suggeriert, das wir seit dem 03.10.1990 16 Bundesländer hätten.
Beschäftigt man sich intensiv mit der Thematik muss man feststellen das dies (leider) falsch ist.
Am 23.05.1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland mit den zwölf Verwaltungsgebieten Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern gegründet. Diese Verwaltungsgebiete bekammen die Bezeichnung „Staaten“.
Eigentlich waren es jedoch nur elf „Staaten“, da Groß-Berlin unter dem Vorbehalt der Alliierten stand und noch immer steht.
Später wurde dann
De Jure besteht die Bundesrepublik von Deutschland aus 9 Bundesländern.
Dies waren Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, sowie Würtemberg Baden-Württemberg.
In der Praxis werden tatsächlich 16 Bundesländer betrieben. Zwei Bundesländer, das Saarland sowie Berlin sind territorial nicht Teil des de facto Bundesgebietes.
Siehe hierzu auch
Warum Bundesrepublik von Deutschland und nicht Bundesrebublik Deutschland ?
Beim Inkrafttretten des Grundgesetzes galten noch die SHEAF Gesetze der Allierten. Auf Grund der SHEAF-Gesetze ist die Amtssprache Englisch.
Schauen Sie einmal in ihren Personalauswéis oder ihren Reisepass. Dort steht FEDERAL REPUBLIK OF GERMANY. Übersetzt (bitte ohne Google und ohne Deepl) ist dies BUNDESREPUBLIK VON DEUTSCHLAND.
Auf Grund der Allierten Sonderrechte, die nicht durch den Einigungsvertrag (nicht Einheitsvertrag !) aufgehoben wurden gehört Groß-Berlin nicht zu den Bundesländern der Bundesrepublik von Deutschland.
Wer den Saarvertrag näher untersucht kommt zu dem Ergebnis das im Vertrag keine gebietsrechtlichen Regelungen gibt. Das Saarland wurde territorial nicht am 01. Januar 1957 der Bundesrepublik von Deutschland eingegliedert. Siehe dazu die Seite Saarland
In Kapitel I Politische Bestimmungen des Vertrages wird festgelegt :
„Frankreich ist damit einverstanden, daß sich der Anwendungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 1. Januar 1957 ab auf das Saarland erstreckt.“
Aus diesem Grund wurde auch Artikel 23 des Grundgesetzes nicht zum 01. Januar 1957 geändert. Mit dem 01. Januar 1957 wurde in einem Gebiet, das staatsrechtlich auf Grund der