Ablösung des Grundgesetzes durch eine Verfassung gemäß Artikel 146 Grundgesetz

Zu einem Bundesverfassungsgericht gehört auch eine Verfassung, die durch das Volk verabschiedet worden ist.

Sicherlich ist unser Grundgesetz seit der Gründung des Deutschen Reiches am 18. Januar 1871 die bisherige beste Gesetzesgrundlage. Das Grundgesetz ist besser als die Verfassung von 1871, sowie die Verfassung der Weimarer

Das bedeutet jedoch nicht, das wir keine Verfassung benötigen.