Bereits am 24. Oktober 2014 wurde mit § 14a die Einwohnerfragestunde in die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Neuss eingefügt.
Diese gilt ebenso für alle Aussschüsse des Rates, soweit nicht etwas gegenteiliges bestimmt ist.
„§ 24 Ausschüsse (Version vom 24.10.2014) :
(1) Die Vorschriften dieser Geschäftsordnung gelten für das Verfahren in den Ausschüssen, auch für das Verfahren im Jugendhilfeausschuss, entsprechend, soweit nicht durch Gesetz oder in den nachfolgenden Absätzen etwas anderes bestimmt ist.“
Trotz der Vorschrift zur Anwendung der Geschäftsordnung auf alle Ausschüsse des Rates wurde den Neusser Bürger/innen eine Einwohnerfragestunde in der Zeit vom 24.10.2014 bis zum 25.06.2020 bis auf eine Ausnahme bei den Bezirksausschüssen verwehrt.
Erstmals wurde am 15.03.2018, mehr als drei Jahre nach der Einführung in der Geschäftsordnung eine Einwohnerfragestunde im Stadtbezirk Rosellen abgehalten.
Bei Durchsicht der Geschäftsordnung des Rates am 30.10.2020 ist mir aufgefallen, das die Geschäftsordnung nicht eingehalten wurde, eine Einwohnerfragestunde trotz Vorschrift nicht abgehalten wurde.
Ich habe darauf hin den Bürgermeister der Stadt Neuss angeschrieben:

Nach weiterem Schriftverkehr mit dem Rechtsamt, der teilweise sehr zäh verlief wurde die Geschäftsordnung durch den Rat angepasst.
Die Anpassung war nicht notwendig, bereits die bestehende Geschäftsordnung war juristisch einwandfrei.
Die Anpassung der Geschäftsordnung durch den Rat der Stadt Neuss diente lediglich der Legitimation, um zu verschleiern dass der Stadtrat seine eigene Geschäftsordnung nicht eingehalten hat.
