Im Neusser Süden gehen immer mehr Freiräume durch neue Gewerbe- und Wohngebiete verloren.
Der Bundestag hat in der Gesetzgebung des Baugesetzes festgesetzt das mit Flächen sparsam umzugehen ist.
Der Verlust von Ackerflächen für Gewerbe- und Wohngebiete ist rechtlich über eine Eingriffsbilanzierung ökologisch auszugleichen.
Auf Grund des jetzt schon knappen Ackerlandes drängt die kommunale Politik in Neuss immer öfter die Verwaltung, alle Mittel anzuwenden um kostenträchtige Ausgleichsmaßnahmen zu vermeiden.
Felder im Außenbereich, die noch nie bebaut wurden werden entgegen der Rechtslage des BauGB durch Vorschlag der Verwaltung sowie Zustimmung des Stadtrates zum unbeplanten Innenbereich erklärt.
Durch die unzulässige Rechtsanwendung wird auf Ausgleichmaßnahmen wie Blühstreifen, die rund um die Felder von Elvekum Lebensräume für Insekten und Tiere bilden verzichtet.
Nicht nur im Großen, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen gehen Lebensräume für Pflanzen und Tiere verloren.
Auch beim Neubau von neuen Wohngebieten werden die Vorgärten ofmals lediglich als Schotterflächen angelegt.
Ich setze mich als Stadtrat dafür ein, das Flächen wie in der Gesetzgebung vorgesehen auch tätsächlich ausgeglichen werden.
In den textlichen Festsetzungen neuer Bebauungspläne sollen Schotterflächen in Vorgärten sowie den sonstigen nicht überbauten Flächen nicht zulässig sein.
Statt extensiver Begrünung sollen bei größeren Wohnungsanlagen Dachgärten mit aufgeständerten Photovoltaikanlagen in Neuss zum Standard werden. Dies sorgt für eine Diversität der Arten, insbesondere der Insekten.
An den Fassaden von Neu- und Bestandsbauten sollen durch ein städtisches Programm Nistmöglichkeiten für Mauersegler, Rauchschwalben, Fledermäuse und sonstige gefährdete Arten gefördert werden.