Ende der Corona Maßnahmen – Wiederherstellung der Demokratie

Foto- Bild Urheberrecht : Volkmar Ortlepp 03.11.2021 Fotomotiv : Artikel 20 Grundgesetz Deutscher Bundestag

Langsam aber sicher wird klar das 25 Millionen Einwohnern in Deutschland mit Gewalt die Grundrechte entzogen werden damit sich diese sich einer „freiwilligen Impfung“ unterziehen.

Die Maßnahmen die hierzu ergriffen werden sind medizinisch widersinnig und verfassungswidrig. Schon lange ist klar, das auch Geimpfte Personen sich infizieren können. Geimpfte Personen können ebenso ansteckend sein.

Trotz dieses Wissen werden Maßnahmen wie eine 2G Regelung oder eine 3G Regelung eingeführt.

Bei der 3G Regelung werden lediglich die nicht Geimpften Personen getestet. Geimpfte und Genesene werden nicht getestet und dürfen gegebenfalls mit einer Neuinfektion weitere Ungeimpfte, Genesene sowie Geimpfte anstecken.

Bei der 2G Regelung werden ungeimpfte Personen gezielt von Dingen des täglichen Leben ausgegrenzt. Kino, Theater, Restaurantbesuche sowie Disco sind für ungeimpfte Mitbürger nicht mehr möglich.

Für Ungeimpfte ist dies ein Entzug der Grundrechte das dem Grundgesetz widerspricht. Bei so viel Sorgsamspflicht des Staates für die Ungeimpften stellt sich die Frage warum der Staat bei 2G die Geimpften und Genesenen nicht schützt.

Gegebenfalls ist zu prüfen in wie weit 2G nicht unter vorgesetzte Körperverletzung fällt, da der Staat die Geimpften und Genesenen hierbei einem erhöhten Risiko aussetzt.

Zur Zeit treffe ich Überlegungen auf welche Weise die Regierung, die 30 % der Bevölkerung ihren Willen aufzwingen möchte dazu gebracht werden kann, die Maßnahmen zurück zu nehmen.

Wenn Sie Ideen und Einfälle dazu haben melden Sie sich bitte.

Neuss, 03.11.2021

Volkmar Ortlepp

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert