Juristische Niederlage für die Staatsregierung: Die Ausgangsbeschränkung in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 war laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof „unverhältnismäßig“ und damit unwirksam. Die Staatsregierung erwägt eine Revision.
Kein Bewerber für den 20. Bundestag in Berlin
Juristische Niederlage für die Staatsregierung: Die Ausgangsbeschränkung in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 war laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof „unverhältnismäßig“ und damit unwirksam. Die Staatsregierung erwägt eine Revision.