Abgesetzt:
Abstimmung über neue Rechtsgrundlagen für die Bundespolizei
Von der Tagesordnung am Freitag, 7. Mai 2021, abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei (19/26541).
Es ist zu erwarten das der Gesetzesentwurf nach der Bundestagswahl am 26.09.2021 erneut eingebracht und mit neuen Mehrheiten verabschiedet wird.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Die Koalitionsfraktionen wollen die besonderen Fähigkeiten und die herausragende Stellung der Bundespolizei stärken und an die technische Entwicklung sowie an die aktuelle sicherheitspolitische Herausforderungen und Gefahrenlagen anpassen. Der im Bundespolizeigesetz definierte Aufgabenkanon der Bundespolizei habe sich im Grundsatz bewährt. Beabsichtigt sei gleichwohl eine weitere Differenzierung und Fokussierung. Darüber hinaus solle die Bundespolizei im Bereich der Gefahrenabwehr mit neuen Befugnissen ausgestattet werden.
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Urteil vom 20. April 2016 (Aktenzeichen: 1 BvR 966 / 09 und 1 BvR 1140 / 09) einige Vorschriften des damaligen Bundeskriminalamtgesetzes für verfassungswidrig erklärt. Da das Bundespolizeigesetz vergleichbare Vorschriften enthält, ließen sich die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts insoweit auch auf das Bundespolizeigesetz übertragen. Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes umfasse keine Regelung des finalen Rettungsschusses, die in der Mehrzahl der Polizeigesetze der Länder vorhanden sei