Ende der Besatzung – Friedensvertrag mit 52 Staaten und abschließende Regelung über die Souveränität Deutschlands

Bild Urheberrecht : Volkmar Ortlepp

Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist eine Verwaltungsorganisation in einem gemeinsamen Wirtschaftgebiet die von sich beansprucht ein Staat zu sein. Tatsächlich ist es ein Phantasiestaat als Staatssimulation.

Zu den Grundlagen der Geburt der „Bundesrepublik Deutschland“ hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine sehr gut recherchierte Zusammenfassung unter dem Titel “ Gesamtstaatliche Aspekte der Rittersturzkonferenz 1948″ zusammengefasst.

Völkerrechtlich ist die Bundesrepublik Deutschland nicht der Rechtsnachfolger sondern Teilidentisch mit dem Deutschen Reich.

Als Staat hat Deutschland auf Grund der abgeschlossenen 2 plus vier Verträge keine vollständige Souveränität.

Enteigungen finden in Deutschland noch immer nach den Allierten Gesetzen der Besatzung statt.

Selbst die 2+4 Verträge begründen keine endgültige Teilsouveränität.

Trotz Beitritt beider damaliger deutscher Staaten, der Bundesrepublik Deutschland als 133 Mitgliedsstaat sowie der Deutschen Demokratischen Republik als 134 Mitgliedsstaat zu den Vereinten Nationen am 18.09.1973 wurde die Feindstaatenklausel der Charta der Vereinten Nationen nicht gestrichen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Feindstaatenklausel

Somit gelten immer noch die Artikel 53 sowie 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta.

Nach ganz herrschender Meinung in der Völkerrechtswissenschaft ist sie (längst[1]) obsolet.[2][3]

In wie weit jedoch die herrschende Meinung in der Völkerrechtswissenschaft in Deutschland urplötzlich durch die Vereinigten Staaten bei einem Interessenkonflikt von den „schlafenden Gesetzen“ überrascht werden kann bleibt abzuwarten.

Im Fall eines Austrittes Deutschlands aus dem westlichen Militärbündnis der NATO ist sicher mit der Anwendung von Artikel 53, 107 sowie 77 der Feindesklausel zu rechnen.

Artikel 53

(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.

(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Artikel 77

(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den
folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete
Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhand-
abkommen in dieses System einbezogen
werden:
a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete;
b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten
Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;
c) Hoheitsgebiete, die von den für ihre
Verwaltung verantwortlichen Staaten freiwillig in
das System einbezogen werden.
(2) Die Feststellung, welche Hoheitsgebiete aus
den genannten Gruppen in das Treuhandsystem
einbezogen werden und welche Bestimmungen
hierfür gelten, bleibt einer späteren Übereinkunft
vorbehalten.

Artikel 107

Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen
Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in
bezug auf einen Staat ergreifen oder geneh-
migen, der während dieses Krieges Feind eines
Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden
durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Uns fehlt immer noch eine völkervertragliche Regelung mit mit allen Ländern mit denen Deutschland im Krieg lag.

Rechtlich korrekt dargestellt ist daher auch die Zusammenfassung des Auswärtigen Amtes.

In der PDF Datei wird lediglich die Aussetzung des Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte, nicht eine Beendigung der Vier-Mächte-Rechte dargestellt.

Wie die Wehrpflicht wurden die Vier-Mächte-Rechte lediglich in der Zeit zwischen der Übergabe der letzten Ratifizierung der Sowjetunion am 15.03.1991 ausgesetzt, nicht abgeschafft.

Mit Inkrafttreten des zweiten Bundesbereinigungsgesetz wurde die Besatzsungsrechte am

Wer sich weiter den Vertrag ansieht wird feststellen, das neben der Aussetzung des Vier-Mächte Status der Vertrag eine Verfassung, kein Grundgesetz für das vereingte Deutschland vorsieht. (Siehe Artikel 1, Absatz 4)

Die „Regierung“ ist somit nicht nur gegenüber dem eigenen Volk, sondern auch gegenüber den Allierten als Vertagspartnern in so fern vertragsbrüchig geworden.

Die Verfassung, die Teil des Vertrages ist wurde nie verabschiedet.

Der Vertrag ist im übrigen rechtsgültig von allen Vertragsparteien mit Vornamen sowie Nachnamen unterzeichnet worden, nicht jedoch die Ratifizierungsurkunde des vereinten Deutschlands.

Die Ratifizierungsurkunde Deutschlands wurde vom Aussenminister Hans-Dietrich Genscher lediglich mit einer Paraphe, nicht mit einer Unterschrift versehen. Insofern hat dieser Vertrag nie eine Rechtskraft erlangt.

Die Änderung des Artikel 23 ist im Bundesgesetzblatt erst mit der Überschreibung

Am 22.08.2013 war die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel auf Wahlkampfttour. Bei einer Veranstaltung der Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten wurde von einem Bürger die Frage nach der vollständigen Souvertänität Deutschlands befragt.

Das nachfolgende Video ist technisch bearbeitet worden um einige Antworten der Kanzlerin eindrucksvoller zu gestalten. Es ist somit manipuliert worden.

Ich stelle es dennoch hier ein, da es die entscheidenen Minuten der Kanzlerin zum Thema Vier Mächte Status darstellt.

Im Orginal Video ist die gleiche Sequenz ab 01: 01:35 Stunden/Minuten/Sekunden zu finden.

Ungeschnitten, ohne Manipulation.

(Geheime) Vereinbarungen, die bis heute gelten

Das in Grundgesetz Artikel 10 festgelegte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis darf nur durch Gesetze eingeschränkt werden.

Ein solches Gesetz gibt es erst seit 1968: das G10-Gesetz. Darin wird den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern, dem Bundesnachrichtendienst (BND) sowie dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) erlaubt, Telekommunikation zu überwachen und Postsendungen zu öffnen.

Voraussetzung dafür ist allerdings die schriftliche Genehmigung des Bundesinnenministeriums oder eines Landesinnenministeriums. Diese Aktivitäten kontrollieren Abgeordnete des Bundestages, die das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) sowie die G-10-Kommisson bilden.

Gleichzeitig wurde 1968 Grundgesetz-Artikel 10 verändert: In Absatz 2 hieß es fortan (und heißt es bis heute): „Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird (…)“. Der Rechtsweg wird zudem ausgeschlossen.

Das bedeutet: Bespitzelte müssen nicht informiert werden – und haben auch keine Möglichkeit, zu klagen.

Historiker Foschepoth hält diese Ergänzung für fatal: „Es gibt kein Grundrecht mehr auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses“, so der Forscher.

https://www.sueddeutsche.de/politik/us-geheimdienst-in-der-bundesrepublik-deutschland-erlaubte-den-amerikanern-das-schnueffeln-1.1715355-2

Wieso gilt immer noch Besatzungsrecht in den alten Bundesländern einschließlich Groß-Berlin ?

Wer glaubt, das Besatzungsrecht in Deutschland endete mit dem Abzug der Russischen Armee aus den neunen Bundesländern setzt auf das falsche Pferd.

Als Zeichen der „Souveranität“ besteht das Besatzungsrecht der Westallierten in den alten Bundesländern freiwillig fort. In Groß-Berlin besteht ebenfalls noch das Allierte Besatzungsrecht.

Groß-Berlin ist nicht Teil der Bundesrepublik Deutschland und somit juristisch keine Hauptstadt.

Berlin ist das Hollywood, in dem das Filmtheater Bundestag in Szene gesetzt wird.

Lesen Sie sich bitte einmal das unter diesem Text veröfftentlichte Schreiben vom 08.06.1990 genau durch.

Die Haltung der Alliierten, daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, „daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden“ bleibt unverändert.

Auch die „Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25. September 1990“ bestimmt nichts Gegenteiliges.

„Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach Deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.“

Alle Gesetze werden aus diesem Grund weiterhin aus der Bundesstadt Bonn veröffentlicht.

Die Tatsache, dass verschiedene Bestimmungen und Maßnahmen der Besatzungsmächte bestandskräftig sind, führt nicht zu dem Ergebnis, dass die Bundesrepublik Deutschland heute völkerrechtlich nicht vollständig souverän ist.

Der Fortbestand des Besatzungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entsprechende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist. Die Tatsache, dass sich ein Staat gegenüber anderen Staaten Bindungen auferlegt, ist jedoch kein Beweis für eine nur unvollständige Souveränität des Staates, sondern im Gegenteil gerade Ausfluß seiner Souveränität.24 Daher sind die fortgeltenden Bestimmungen des „Überleitungsvertrages“nicht als Beschränkung der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland anzusehen.

Quelle : Rechtsgutachten Deutscher Bundestag.

Diplomatischer und eleganter lassen sich unfreiwillige Abhängigkeitsverhältnisse als Lüge nicht in Worte kleiden.

Nun zur Abstimmung über den Einigungsvertrag in der Volkskammer der DDR. Die Volkskammer hat den Beitritt der Volkskammer der DDR zur Bundesrepublik Deutschland beschlossen, nicht der DDR. Dies folgt aus dem Video zum 25. Jahrestag zur ersten freien Wahl der Volkskammer der DDR vom 18.03.1990

Ab 31:00 Minute / Sekunde erzählt Gregor Gysi aus dem Nähkästchen.

Das die „Nähkästchengeschichte“ richtig ist lässt sich auf der Seite des Deutschen Bundestages nachprüfen.

https://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlamentarismus/10_volkskammer/mediathek/283534-283534

Am 22.08.1990 beschloss die 10. Volksammer der DDR in der 30. Sitzung nach dem mündlich geänderten Antrag der Drucksache 201 :

mündlicher Antragstext : “ Die Volkskammer erklärt den Beitritt der Volkskammer der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland“.

Vorgründig wäre nach einer Rechtsfiktion die Volksakammer der DDR somit einem „Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland“ beigetreten.

nicht dem „Grundgesetz für die Bundsrepublik Deutschland“ beigetreten.

Gregor Gysi hat mit einem Antrag zur Geschäftsordnung noch versucht den Beitritt der DDR rechtlich so zu gestelten, das der Beitritt rechtwirksam wäre 1:30:40 / Stunde:Minute: Sekunde

Nachfolgend mache ich das Bundesblatt mit dem Einigungsvertrag öffentlich. Dies ist auch unter folgdenen Link einsehbar :

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*%5B%40node_id%3D%271009288%27%5D&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1&sinst=6ABE583C

Verträge sind nicht Teil von Gesetzen, es sei denn im Gesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen das Teile oder der komplette Vertragstext Teil des Gesetzes wird. Ein Hinweis das der Einigungsvertrag Teil des Gesetzes ist fehlt.

Grundsätzlich enden Gesetze mit einer Schlußformel. Die Schlussformel hat von sich aus keine Gesetzeskraft. Der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin vollzieht und verantwortet ( per Unterschrift ) die Schlussformel (Artikel 82 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetz)

Aus diesem Grund steht im Gesetzestext auch ausdrücklich folgender Text, der die Schlussformel bekraftigt : Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Juristisch ist daher der nachfolgende, somit nachstehende Text des Einigungsvertrag nicht Teil des Gesetzes.

Er wird lediglich nachfolgend im Gesetzblatt veröffentlicht ohne das dieser eine rechtliche Wirksamkeit entfaltet.

Siehe dazu auch in Artikel 7 des Gesetzes zum Einigungsvertrag : “ Der jeweils zuständige Bundesminister kann den Wortlaut eines durch den Vertrag geänderten Gesetzes in der am Tag nach der Verkündigung dieses Gesetzes veröffentlichen.“

De Jure ist Artikel 23 nicht am 29.09.1990 entfallen. De Facto (In der Wirklichkeit) schon.

Der Text des Artikel 23 wurde verändert in die Präambel verschoben. Präabeln sind feierliche Vorbemerkungen, die jedoch nicht Teil des Gesetzes sind und somit keine rechtliche Wirkung entfalten.

Der Artikel 23 des Grundgesetzes in der Version des 23.05.1949 wird ab dem 03.10.1990 bis zum 31.12.1992 nicht mehr abgedruckt. De Fakto wird somit Artikel 23 in der Form von der Urfassung von 1949 nicht mehr angewendet. Statt dessen wird eine Präambel, die juristisch keine rechtliche Wirkung wie ein Gesetz entfaltet genutzt um den angeblichen Geltungsbereich des Grundgesetzes zu definieren.

Die Änderungen des Grundgesetzes sind auf Grund der Verfahrensfehler nichtig. Das Grundgesetz gilt also weiterhin in den alten Bundesländern.

Es ist strittig, in wie weit bereits der Einigungsvertrag formal ungültig war. In den beiden Urschriften fehlt zwar auf der Seite der Bundesrepublik Deutschland der Vorname von Herrn Schäuble in der Unterschrift. Dies ist jedoch nach dem Urteil VI ZB 71/14 des Bundesgerichtshofes nicht zu beanstanden da der wesentliche Charakter der Unterschrift besteht.

Auf der Seite der Deutschen Demokratischen Republik wird statt dem Siegel des / der Präsidentin der Volkskammer der DDR das Siegel der Ständigen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland verwendet. Dies wird ebenso als Indiz angesehen, das der Einigungsvertrag formal juristisch unwirksam sei.

Die Gründung von Bundesländern statt Bezirken in der DDR sollte nach dem Beschluss der Volkskammer der DDR vom 22.07.1990 erst zum 14.10.1990 erfolgten. Dies wurde im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Dieses Gesetz wurde nicht durch einen Beschluss der Volkskammer geändert oder die Gründung der Bundesländer vordatiert. Jurististisch kann der Beitritt der neuen Bundesländer nach Artikel 23 nicht erfolgt sein.

Somit existiert juristisch gesehen noch die Deutsche Demokratische Republik, da der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie der Deutsche Demokratische Republik nicht rechtwirksam umgesetzt wurde.

Das Grundgesetz gilt somit juristisch nicht in den neuen Bundeslandern der Deutschen Demokratischen Republik.

Beanstandet hat den Einigungsvertrag aber dann am 24.04.1991 das „Bundesverfassungsgericht“*.

Das Gericht hat festgestellt :

3. Die Regelung des Einigungsvertrages, nach der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten bei abzuwickelnden öffentlichen Einrichtungen zum
Ruhen gebracht und befristet werden, ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig, soweit dadurch die Kündigungsvorschriften des
Mutterschutzrechts durchbrochen werden. Die besondere Lage von Schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmern, Alleinerziehenden und anderen in ähnlicher Weise Betroffenen muß bei der Besetzung von Stellen im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden.

Da jedoch in dem Vertrag eine salvatorische Klausel vergeblich zu finden ist ist der komplette Vertrag nichtig !

Die de Facto ( In Wirklichkeit) Anwendung des Grundgesetztes in den neuen Bundesländern ist somit nicht legitim.

Quelle : https://deutsche-einheit-1990.de/

Bemerkenswert an der Bekanntmachung vom 08.10.1990 ist ebenfalls, das die demokratisch gewählte Volkskammer der DDR kein Mitspracherecht an den Vereinbarungen vom 25.09.1990 hatte.

Was für ein gesamtdeutscher Gedanke steht hinter einer Vereinbarung, die 5 Tage nach dem Beitritt der neuen Bundesländer im Bundesgesetzblatt veröffenlicht wird ?

https://youtu.be/C8vsm2oRo5M

Es geht nicht darum, das Truppen der NATO in Deutschland stationiert sind.

Nato-Truppen können als Truppen einer Bündnispartnerschaft in Deutschland stationiert sein. Ein Vertrag nach einem Besatzungsstatus in Deutschland lehne ich ab.

Deutschland sollte Verträge auf Augenhöhe schließen dürfen. Ohne Druck.

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