„DEM DEUTSCHEN VOLKE“
Diesen Schriftzug trägt das Reichstagsgebäude des in Berlin, indem der „Deutsche Bundestag“ seine Sitzungen abhält.
Die Widmung des Hauses entspricht nicht den Aktivitäten der Menschen die in diesem Haus wirken.
Auf den folgenden Seiten finden Sie meine Ziele für eine parlamentarische Volksvertretung.
Ich wähle bewusst den Begriff der parlamentarischen Volksvertretung, da im „Bundestag“ keine parlamentarische Vertretung des Volkes stattfindet.
Gemäß der Rechtslage, die zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland geführt hat ist der Bundestag ein Verwaltungsrat in einem vereingten Wirtschaftsgebiet eines besetzen Gebiet der Allierten ohne oder nur mit begrenzter Entscheidungsbefugnis.

Gemäß der Proklamation Nr. 2 vom 19.09.1945 wurden in den besetzten Gebieten Verwaltungszonen gebildet, die als Staaten bezeichnet wurden.

Somit sind die „Bundesländer“ Verwaltungszonen jeweilig mit einem Verwaltungsrat der sich „Landtag“ nennt.
Nach der Vereinigung der Britischen- sowie der Amerikanischen Besatzungszone erfolgte wenig später die Erweiterung des gemeinsamen Besatzungsbereiches durch Hinzunahme der französischen Besatzungszone zur Trizone.
Aus diesem Grund tragen die ersten 1948 ausgegeben Münzen statt Bundesrepublik Deutschland die Bezeichnung Bank Deutscher Länder.

Mit Datum des 23. Mai 1949 wurde dann schließlich die „Bundesrepublik Deutschland“ gegründet.
Doch was ist die „Bundesrepublik Deutschland“ eigentlich ?
Schauen wir doch einfach in das Grundgesetz für die „Bundesrepublik Deutschland“.
Auffällig ist zunächst die Bestimmung
„für“
die „Bundesrepublik Deutschland“.
Es ist nicht das Grundgesetz
„der“
„Bundesrepublik Deutschland“.
Daraus folgt das das Grundgesetz nicht durch einen Souverän verabschiedet wurde. Sicherlich hat der sogannten Parlamentarische Rat das Grundgesetz erarbeitet. Jedoch klar nach den Anweisungen der westlichen Allierten. Das Grundgesetz wurde somit diktiert.
Und was ist das Grundgesetz nun ?
Gemäß Artikel 133 des Grundgesetzes :
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Der Bundestag ist somit der Verwaltungsrat im Vereinigten Wirtschaftsgebiet .
Ich strebe ein Mandat in einer echten parlamentarischen Vertretung des Volkes an. Für einen Verwaltungsrat in einem Vereinigten Wirtschaftsgebiet möchte ich nicht kandidieren.
Wir leben in einer Staatssimulation dessen Theaterstück sich auf den letzten Akt zubewegt.
Die Erkenntnisse über das tatsächliche System der Bundesrepublik Deutschland sind erst durch eigene intensiven Recherchen im Internet entstanden.
2021 hatte ich das Theaterspiel noch nicht durchschaut. Ursprünglich wollte ich 2021 nicht für den Bundestag kandidieren da ich noch viele berufliche Ziele erreichen wollte. Die letzten 1,5 Jahre Politik der „Bundesregierung“ hatten zwischenzeitlich dafür gesorgt das ich 2021 meine ursprünglichen Pläne geändert hatte.
Die berufliche Situation hatte jedoch dafür gesorgt das ich 2021 nicht für den „Bundestag“ kandidiert habe.
Die Simulation des Staates näher sich aus meiner Sicht mit zunehmender Geschwindigkeit einem totalitären System zu, dass jedoch zusammenbrechen wird.
Unsere Politiker steuern auf eine Politik mit autoritären Zügen einer Diktatur zu, die weder links noch rechts oder noch der Mitte zuzuordnen ist.
Es ist der verzweifelte Versuch, das Spiel noch zu gewinnen, das die Politik bereits verloren hat.
Ein System, das auf nunmehr seit 1949 bis 2023 auf mehr als 73 Jahren Lügen aufgebaut ist, kann nicht gewinnen.
Eine Elitäre „Politikerschicht“, Schauspieler die hochgradig kriminell sind, spielten sich bisher mit gegenseitigen Vernetzungen und Abhängigkeiten zwischen den Parteien gegenseitige Vergünstigungen sowie Versorgungsposten auf Kommunal-, Landes-, sowie Bundesebene zu.
Diese Vergünstigungen und Versorgungsposten sowie den erreichten Status zu erhalten ist das oberste Ziel der Abgeordenten des Bundestages sowie der Landes- und Kommunalparlamente.
Dabei nimmt die Politik in Kauf, das die bisherigen sozialen Strukturen zerstört werden.
Mit Datum des 02.04.2021 hatte der Bundestag ein neues Gesetzespaket gegen Hass und Hetze verabschiedet. Das Paket sollte dem besseren Schutz aller Personen dienen.
Tatsächlich sollen die Änderungen des § 185 STGB und 188 STGB suggerieren, eine unterschiedliche Behandlung von Politikern sowie Bürgern zu ermöglichen. Lediglich in § 188 STGB ist ein direkter Zusammenhang einer Ungleichbehandlung dirkt aus dem Text ersichtlich.
Tatsächlich sind jedoch alle Beschlüsse des Bundestages juristisch nicht einmal das Papier wert auf dem Sie gedruckt werden.
Nach den Grundsätzen des Rechtssystemes können nicht rechtmäßige Regierungen keine rechtsgültigen Gesetze erlassen.
Alle Gesetze, sowie Verordnungen wären nach dem Urteil des Zweiten Senats -2 BvF 3/11 des „Bundesverfassungsgericht“, eigentlich richtige Bezeichnung Grundgesetzgerichtshof seit dem Urteil vom 25.07.2012 rückwirkend seit dem 6.Mai 1956 ungültig.
( Siehe Anmerkung 13, im Urteil als PDF, rechter Seitenrand, Seite 6/45)
Strittig ist sicherlich in diesem Zusammenhang in wie weit somit auch die „Deutsche Wiedervereinigung“ rechtlich bestand hat.
Eine Prüfung ergibt, das es keinerlei Anzeichen gibt, das die „Wiedervereinigung“ rechtlichen Bestand hat.
De Facto wird Artikel 23 des Grundgesetzes in der Form des 23.05.1949 seit dem 28.09.1990 nicht mehr abgedruckt. Juristisch gesehen hat dieser allerdings weiterhin Bestand.
Das Gesetz zum Einigungsvertrag selbst besteht aus den Seiten 885 bis 889 und endet mit den Unterschriften des Bundespräsidenten, des Bundeskanzler sowie der Fachminister.
Deutlich wird dies durch die Formulierung :
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündigt. Der Einigungsvertrag selbst ist somit nicht integrativer Teil des Gesetzes. Dies wird auch deutlich durch Artikel 7 des Gesetz zum Vertrag vom 31.08.1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Rebublik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990.
Auf Grund der de Fakto, nicht de Jure Streichung des Artikel 23 des Grundgesetzes entfaltet dieses keinen Geltungsbereich mehr.
De Jure ist das Grundgesetz auf Grund der nicht veröffenlichten Änderungen im Bundesgesetzblatt weiterhin in Kraft.
Daher sind aus meiner Sicht alle Menschen im Sinn des Artikel 2 des Grundgesetz vor dem Gesetz gleich.
Am 19. April 2006 wurde mit dem ersten Bundesbereinigungsgesetz verschiedene Gesetze gestrichen. Die Streichung um fasst 210 Artikel
Unter anderem ist durch Artikel 67 des 1. Bundesbereinigungsgesetzes das Strafgesetzbuch im gesamten ungültig.
§.1. des Einführungsgesetzes lautete bis zum 20.04.2006 :
„Die Strafprozessordnung tritt im ganzen Unfange des Reichs gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetze in Kraft.“
Es gibt nach Inkrafttreten der drei Bundesbereinigungsgesetze kein gültiges Gerichtsverfassungsgesetz, Strafgesetzbuch sowie auch kein gültiges Ordnungswidrigkeitsgesetz mehr.
Das im zweiten Bundesbereinigungsgesetz die Aufhebung des Gesetzes über die Eingliederung des Saarlandes sowie die Aufhebung zur Einführung des Bundesrechtes im Saarland verkündet sowie am 30. November 2007 in Kraft getreten sei ist an Kuriosität nicht mehr zu überbieten.
De Jure ist das Saarland also nicht mehr Teil der Bundesrepublik Deutschland.
De Fakto ist nicht bekannt, das das Bundesrecht im Saarland nicht mehr angewendet wird.
Jedoch gibt es Indizien, das das Saarland im Sinn einer „Europäischen Lösung ?“ (nochmals) bis zum Jahr 2043 in einen französischsprachigen Teil umgewandelt werden soll.
Französisch wäre dann zweite Verkehrssprache im Saarland.
Sind das nicht die besten Vorraussetzungen, das Saarland in einem dritten Anlauf nach dem ersten Versuch 1920 bis 1935 sowie dem zweiten Versuch von 1947 bis Ende 1956 nunmehr in einem dritten Versuch Frankreich einzugliedern ?
De Jure ist das Saarland bereits seit dem 24.11.2007 schon nicht mehr Teil der Bundesrepublik Deutschland.

Fragen Sie mal ihre „Bundestagsabgeordneten“ nach dem Hintergrund der Bundesbereinigungsgesetze.
Ich bin gespannt auf Antworten.
Die Änderung der Strafgesetzgebung mit dem Gesetzespaket gegen Hass und Hetze die bessereren Schutz die im Netz bedoht werden oder beleidigt werden wird das Gegenteil von dem erreichen was die Bundesjustizministerin Lambrecht erklärt hat.
Die lediglich vorgegebenen Verschärfungen der bisherigen Gesetzgebung der § 185 sowie der § 188 des Strafgesetzbuches verstößt aus meiner Sicht gegen das Grundgesetz und sind somit nichtig.
Das diese Verschärfungen zudem auf Grund des Wegfall des Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch bereits mit der Einführung ungültig sind ist an Paradoxizität kaum noch zu überbieten.
Ebenso ist das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ein Schlag in das Gesicht von jedes Demokraten. Ausgangsperren waren immer mit einem Erhalt der Macht in Autokratischen Systemen und Dikaturen verbunden.
Das unsere verantwortlichen Politiker diese Maßnahmen als Instrumente der Demokratie verkaufen ist eine Unverfrohrenheit.
Auch der Einlaß der zweitstärksten Regierungspartei, dass Vergleiche dieser Maßnahmen mit dem Dritten Reich oder alternativ mit dem Real existierenden Sozialismus in der DDR in der Zeit von 1949-1989 eine Verhöhnung der Opfer seien ist lediglich noch eine Schutzbehauptung. Sie ist eine Verhöhnung der Demokratie. Sie sollen die letzten Reste der früheren Volkspartei, die sich in Auflösung befindet zusammen halten.
Ebenso wie 1989 die SED aktiv an dem Untergang des Sozialismus in der DDR mitgewirkt hat wirkten bereits die Parteien der Großen Koalition aus CDU und SPD am Untergang der Demokratie sowie der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland mit.
Nunmehr hat die Ampelkoalition das Ruder übernommen und führt Krieg gegen das Volk.
Ausgangssperren sind in Demokratien noch nie ein Mittel gewesen, in der Bevölkerung Ziele durchzusetzen. Lediglich in Dikaturen werden diese Mittel verwendet um in der Bevölkerung Maßnahmen zu erzwingen.
Der Spalt in der Gesellschaft wurde seit dem 02.04.2021 verstärkt.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt:
„Unser Gesetzespaket dient dem Schutz aller Menschen, die im Netz bedroht und beleidigt werden. Die Wellen des Hasses sind in der Pandemie noch aggressiver als zuvor. Die Hetze ist sehr oft rechtsextremistisch, rassistisch und frauenfeindlich. Es ist eine ernste Bedrohung unserer demokratischen Gesellschaft, wenn Menschen aufgrund ihres Namens oder ihres Aussehens attackiert werden – oder mundtot gemacht werden, weil sie sich politisch oder wissenschaftlich äußern oder gesellschaftlich engagieren.
Ab jetzt können Polizei und Justiz sehr viel entschiedener gegen menschenverachtende Hetze vorgehen. Wir erhöhen die Abschreckung und den Ermittlungsdruck deutlich. Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen. Ab sofort drohen bei Beleidigungen im Netz bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Denn dauernde Anfeindungen können dazu führen, dass sich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus der öffentlichen Diskussion zurückziehen. Den Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz haben wir auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht. Wir stellen klar, dass antisemitische Motive grundsätzlich strafschärfend zu werten sind.
Hinzu kommt ein entscheidendes neues Instrument: Ab Februar 2022 müssen soziale Netzwerke Mord- und Vergewaltigungsdrohungen und andere schwere Hassdelikte nicht mehr nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden. Das wird zu schnellen und konsequenten Ermittlungen gegen Hetzer führen – bevor aus ihren Worten Taten werden.“