Wenige Menschen in Deutschland haben es realisiert, das unser Rechtssystem durch die etablierte Politik demontiert wurde.
Bereits kurz nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, eigentlich Bundesrepublik von Deutschland, wurden am 20.09.1950 die Staatsgerichte gesetzlich abgeschafft.
§15 des Gerichtsverfassunggesetz wurde gestrichen.
Warum Bundesrepublik von Deutschland ?
Mit Einführung der Militärgesetze der Allierten wurde Englisch zur Amtssprache.
Mit dem ersten, zweiten sowie dem weiteren Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Bereich der Justiz wurde tatsächlich die Hälfte der gültigen Gesetze außer Kraft gesetzt.
Im Prinzip würde Anarchie herrschen, wenn die Einwohner und Bürger sich der tatsächlichen Rechtslage bewusst wären.
Der „Tiefe Staat“ oder Deep State ist tatsächlich entgegen der Bezeichnung lediglich eine Organsation von Verbrechern, die es geschafft hat die juristischen Grundlagen zu legen, das Straffreiheit für fast alle Delikte besteht.
Das 1. Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Geschäftsbereich des Bundes-Justizministeriums vom 19.04.2006, BGBl. I, S. 866, wurde am 24.06.2006 mit Ausgabe des Bundesgesetzblattes Nr. 18 – 2006 bekannt gegeben und trat am 25.04.2006 in Kraft. Aufgehoben wurden damit
die Zivil-Prozess-Ordnung (ZPO) ; Artikel 49
das Strafgesetzbuch (StGB) ; Artikel 67
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- das Gerichts-Verfassungsgesetz (GVG)
- die Straf-Prozess-Ordnung (StPO)
- die Familiengerichtsbarkeit (FamFG) !!
Hier das erste Bundesbereinigungs-gesetz :
Mit dem 2. Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht wurden am 23.10.2007, BGBl. I, S. 2614, Nr. 59, dann die
- Abgaben-Ordnung 1977 (AO 77)
- Umsatzsteuergesetz (UstG)
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Finanzgerichts-Ordnung (FGO)
- Ordnungswidrigkeiten Gesetz (OWiG)
und weitere Gesetze mit Rechtskraft vom 30.10.2007 aufgehoben und gelöscht !!!
Hier das zweite Bundesbereinigungs-gesetz :
Unter § 2 wurden das erste bis vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechtes aufgehoben
Was ist die Aufhebung der Aufhebung ?
Seit dem 24.09.2007 gilt in den alten Bundesländern mit der Ausnahme des Saarlandes* wieder Besatzungsrecht.
Mit Artikel 3 wurde auch das Gesetz über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgehoben !
Alle Corona-Verordnungen haben damit also auch keinerlei Rechtsgrundlage und hätten von den Politiker der Landesregierungen und Kreistage nicht beschlossen werden dürfen !
Der Bund, die Bundesrepublik ist damit nicht befugt, jemals (seit dem 30.10.2007) wieder irgendwelche Gesetze oder Verordnungen zu erlassen, was jedoch seit dem 30.10.2007 reichlich getan wurde, wie z.B. mit dem UN-Migrationspakt oder den jetzigen Corona-Verordnungen !!!
Damit verstoßen alle Politiker, vom Bürgermeister bis zur „Bundeskanzlerin“, gegen die Auflagen der 4 Siegermächte (siehe auch die SHAEF-Gesetze) !
Am 08.12.2010 wurde dann das dritte Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht erlassen und zum 14.12.2010 in Bonn ausgegeben.
Ich fordere eine Justizrefom.
Alle Gerichte müssen wieder Staatsgerichte werden.
Um die Staatshoheit wiederherzustellen muss das Beamtentum reformiert wieder eingeführt werden. Richter müssen Urteile wieder unterschreiben. Und nicht zuletzt müssen die Gesetze, die im ersten, zweiten sowie im Dritten Bundesbereinigsgesetz außer Kraft gesetzt worden sind wieder reaktivert werden.