Nur wenige Menschen in Deutschland haben es realisiert, das unser Rechtssystem, das selbst schon nicht sauber im Sinn einer Gewaltenteilung struktiert war durch die etablierte Politik demontiert wurde.
Bereits kurz nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, eigentlich Bundesrepublik von Deutschland, wurden am 20.09.1950 die Staatsgerichte gesetzlich aufgehoben.


§15 des Gerichtsverfassunggesetz wurde aufgehoben.
Warum Bundesrepublik von Deutschland ?
Mit Einführung der Militärgesetze der Allierten wurde Englisch zur Amtssprache.
Mit dem ersten, zweiten sowie dem weiteren Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Bereich der Justiz wurde tatsächlich die Hälfte der gültigen Gesetze außer Kraft gesetzt.
Im Prinzip würde Anarchie herrschen, wenn die Einwohner und Bürger sich der tatsächlichen Rechtslage bewusst wären.
Bei einer gültigen Anwendung der Gesetzeslage könnten die Gerichte seit inkrafttretten des ersten Bundesbereinigungsgesetz am 24.06.2006 nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr „Recht“ sprechen.
Da jedoch niemand „den Ast absägt auf dem er sitzt“, wird fleißig weiter gearbeitet und die gültige Rechtslage ignoriert.
Statt dessen wird geltendes Recht durchgesetzt.
Das 1. Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Geschäftsbereich des Bundes-Justizministeriums vom 19.04.2006, BGBl. I, S. 866, wurde mit Ausgabe des Bundesgesetzblattes bekannt gegeben und trat am 20.04.2006 in Kraft. Aufgehoben wurden damit
die Zivil-Prozess-Ordnung (ZPO) ; Artikel 49
das Strafgesetzbuch (StGB) ; Artikel 67
- das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
- das Gerichts-Verfassungsgesetz (GVG)
- die Straf-Prozess-Ordnung (StPO)
- die Familiengerichtsbarkeit (FamFG) !!
Hier das erste Bundesbereinigungs- gesetz :
Der „Tiefe Staat“ oder Deep State ist tatsächlich entgegen der Bezeichnung lediglich eine Organsation von Verbrechern, die es geschafft hat die juristischen Grundlagen zu legen, das Straffreiheit für fast alle Delikte besteht.
Mit dem 2. Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht wurden am 23.10.2007, BGBl. I, S. 2614, Nr. 59, dann die
- Abgaben-Ordnung 1977 (AO 77)
- Umsatzsteuergesetz (UstG)
- Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Finanzgerichts-Ordnung (FGO)
- Das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeiten Gesetz (OWiG)
und weitere Gesetze mit Rechtskraft vom 30.10.2007 aufgehoben und gelöscht !!!
Weiter wurden das erste sowie das zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsstatus vom 30.05.1956, das dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungstatus vom 23.07.1958 sowie das vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungstatus vom 19.12.1960 aufgehoben.
Was ist die Aufhebung der Aufhebung ?
Der Status vor der Aufhebung.
Also besteht seit dem 24.11.2007 formal juristisch wieder der Besatzungsstatus.
Hier das zweite Bundesbereinigungsgesetz :
Unter § 2 wurden das erste bis vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechtes aufgehoben
Was ist die Aufhebung der Aufhebung ?
Seit dem 24.09.2007 gilt in den alten Bundesländern mit der Ausnahme des Saarlandes* wieder Besatzungsrecht.
Der tatsächliche Status des Saarlandes ist unklar.
Aber aus welchen Gründen wurden die Bundesbereinigungsgesetze erlassen ?
Tatsächlich hat der Bundestag sowie der Bundesrat diese Gesetze im Eilverfahren durchgewunken. Ohne große Diskussion.
Die Hintergründe der Bereinigungsgesetze sind noch unklar.
Nach einer These wollten die Allierten die Haftung nicht übernehmen, nachdem der europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 08.06.2006 festgestellt hat, das die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist.
Gegen die These spricht allerdings, das das Urteil im Fall Sürmeli gegen die Bundesrepublik Deutschland am 08.06.2006 gesprochen wurde, das erste Bundesbereinigungsgesetz jedoch bereits am
De Fakto hat die Aufhebung der Gesetze (noch) nicht die Auswirkung, das die Gerichte in Deutschland nicht mehr arbeiten.
Allerdings gibt es deutliche Anzeichen, das das System langsam aber sicher kollabiert. Es gibt keine unterschriebenenen Urteile, „Beglaubigungen“ werden durch Angestellte als „Urkundsbeamte“ des Gerichtes vorgenommen.
Mal mit, mal ohne Unterschrift. Schließlich ist die Kenntniss der tatsächlichen Rechtslage in den Gerichten recht unterschiedlich.
Mit Artikel 3 wurde auch das Gesetz über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgehoben !
Alle Corona-Verordnungen haben damit also auch keinerlei Rechtsgrundlage und hätten von den Politiker der Landesregierungen und Kreistage nicht beschlossen werden dürfen !
Der Bund, die Bundesrepublik ist damit nicht befugt, jemals (seit dem 30.10.2007) wieder irgendwelche Gesetze oder Verordnungen zu erlassen, was jedoch seit dem 30.10.2007 reichlich getan wurde, wie z.B. mit dem UN-Migrationspakt oder den jetzigen Corona-Verordnungen !!!
Damit verstoßen alle Politiker, vom Bürgermeister bis zur „Bundeskanzlerin“, gegen die Auflagen der 4 Siegermächte (siehe auch die SHAEF-Gesetze) !
Am 08.12.2010 wurde dann das dritte Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht erlassen und zum 14.12.2010 in Bonn ausgegeben.
Ich fordere eine Justizrefom.
Alle Gerichte müssen wieder Staatsgerichte werden.
Um die Staatshoheit wiederherzustellen muss das Beamtentum reformiert wieder eingeführt werden. Richter müssen Urteile wieder unterschreiben. Und nicht zuletzt müssen die Gesetze, die im ersten, zweiten sowie im Dritten Bundesbereinigsgesetz außer Kraft gesetzt worden sind wieder reaktivert werden.