Foto Urheberrecht : Volkmar Ortlepp
Touristen die Dresden als Ziel mit Übernachtung gewählt haben und nicht geimpft sind sollten schnellstens ein Gewerbe anmelden.
Nach der Sächsichen Coronaschutzverordnung gilt für ungeimpfte Touristen ab dem 08.11.2021 ein Übernachtungsverbot. Ein „Freitesten“ ist weder mit einem Bürger- noch mit einem PCR Test möglich.
Der Trumpf ist jedoch die METRO-Card. Geschäftsreisende sind ausgenommen. Diese können sich Frei-Testen lassen.
Allen anderen wird empfohlen, so schnell wie möglich mit Auto oder Bahn den „Freistaat Sachsen“ zu verlassen.
Sie könnten sonst nur noch eine Herberge unter den Elbbrücken finden.
Gastfreudschaft halt auf Sächsische Art