Ist das Saarland deutsch ?

Wem gehört das Saarland ?

Betrachtet man die Verträge zwischen der „Bundesrepublik Deutschland“ sowie Frankreich näher, fällt auf, das das Gebiet des Saarlandes volkerrechtlich nie der Bundesrepublik Deutschland zugeschlagen wurde.

Geregelt wurde im Gesetz über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage lediglich die Einführung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Saarland.

Suchen Sie im Gesetz sowie im Vertrag einmal Regelungen zu territorialen Fragen. Sie werden keine finden.

Allerdings gab es eine Beitrittserklärung des Saarlandes nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 14. Dezember 1956.

In wie weit eine Betrittserklärung eines nicht souveränen Landes Saarland zum Geltungsbereich des Grundgesetzes ausreichend ist um einem „Staat“ Bundesrepublik Deutschland beizutreten ist fraglich.

Schauen Sie einmal in das Bundesgesetzblatt Teil I vom 12. Juli 1958.

Aus welchen Gründen wird unter § 4 das Saarland sowie Berlin von der Regelung der Ausschlusswirkung ausgeklammert ?

Interessant ist ebenfalls, das zum 25.04.1964 ein Gesetz über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben im Saarland erlassen wurde.

Dies legt die Vermutung nahe, das im Saarland bis zum 25.04.1964 noch Konten mit Reichsmarkguthaben geführt wurden.

Nach § 2 erlöschen die Guthaben soweit Sie nicht auf Grund anderer Vorschriften erschloschen sind :

Guthaben des Deutschen Reiches einschließlich des Sondervermögen Deutsche Reichsbahn und Deutsche Reichspost…

Dieses Gesetz wurde mit dem Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz vom 23.11.2007 unter Artikel 61 auf Seite 2622 wieder aufgehoben.

Preisfrage, Ich kenne die Antwort tatsächlich nicht :

Wenn das Gesetz über die Umwandlung von Reichsmarkguthaben am 23.11.2007 aufgeboben wurde entstehen dann die gelöschten Guthaben wieder ?

Seit dem 24. November 2007 ist im Saarland nach Artikel 1 sowie 2 des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz vom 23.11.2007 juristisch kein Bundesrecht mehr anzuwenden.

Auffällig ist zudem das abweichend von normalen Gesetzen hier wie beim Grundgesetz der Begriff der Artikel in Verbindung mit Paragraphen benutzt wird.

Tatsächlich bleibt die Regelung der Aufhebung des Bundesrechtes in der Justiz ebenso unbeachtet wie das ersten, zweite sowie die weiteren Bundesbereinigungsgesetze.

Der tatsächliche völkerrechtliche Status des Saarlandes ist mir unklar.

Noch.

Ich bin gespannt auf den Zeitpunkt wo die „Katze aus dem Sack“ gelassen wird.

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