Anwendung des § 13a BauGB zur Nachverdichtung

Nach den bisherigen Bevölkerungsprognosen steigt die Bevölkerungszahl lediglich vorübergehend. Die Rheinschiene benötigt zeitlich befristet mehr Wohnraum.

Dies muss ohne Flächenversiegelung stattfinden. Dies funktioniert über eine Nachverdichtung in der Höhe bereits bebauter Gebiete.

Der Bundestag hat hierzu bereits seit Jahren mit dem §13a BauGB