Bundesbereinigungsgesetze

Nur wenige Menschen in Deutschland haben es realisiert, das unser Rechtssystem, das selbst schon nicht sauber im Sinn einer Gewaltenteilung struktiert war durch die etablierte Politik demontiert wurde.

Bereits kurz nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, eigentlich Bundesrepublik von Deutschland, wurden am 20.09.1950 die Staatsgerichte gesetzlich aufgehoben.

Warum Bundesrepublik von Deutschland ?

Mit Einführung der Militärgesetze der Allierten wurde Englisch zur Amtssprache.

Mit dem ersten, zweiten sowie dem weiteren Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Bereich der Justiz wurde tatsächlich die Hälfte der gültigen Gesetze außer Kraft gesetzt.

Im Prinzip würde Anarchie herrschen, wenn die Einwohner und Bürger sich der tatsächlichen Rechtslage bewusst wären.

Bei einer gültigen Anwendung der Gesetzeslage könnten die Gerichte seit inkrafttretten des ersten Bundesbereinigungsgesetz am 24.06.2006 nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr „Recht“ sprechen.

Da jedoch niemand „den Ast absägt auf dem er sitzt“, wird fleißig weiter gearbeitet und die gültige Rechtslage ignoriert.

Statt dessen wird geltendes Recht durchgesetzt.

Das 1. Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Geschäftsbereich des Bundes-Justizministeriums vom 19.04.2006, BGBl. I, S. 866, wurde mit Ausgabe des Bundesgesetzblattes bekannt gegeben und trat am 20.04.2006 in Kraft. Aufgehoben wurden damit

die Zivil-Prozess-Ordnung (ZPO) ; Artikel 49

das Strafgesetzbuch (StGB) ; Artikel 67

  • das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
  • das Gerichts-Verfassungsgesetz (GVG)
  • die Straf-Prozess-Ordnung (StPO)
  • die Familiengerichtsbarkeit (FamFG) !!

Hier das erste Bundesbereinigungs- gesetz :

Mit dem 2. Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht wurden am 23.10.2007, BGBl. I, S. 2614, Nr. 59, dann die

  • Abgaben-Ordnung 1977 (AO 77)
  • Umsatzsteuergesetz (UstG)
  • Einkommenssteuergesetz (EStG)
  • Finanzgerichts-Ordnung (FGO)
  • Das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeiten Gesetz (OWiG)

und weitere Gesetze mit Rechtskraft vom 30.10.2007 aufgehoben und gelöscht !!!

Hier das zweite Bundesbereinigungsgesetz :

Unter § 2 wurden das erste bis vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechtes aufgehoben

Was ist die Aufhebung der Aufhebung ?

Mit Artikel 3 wurde auch das Gesetz über Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen aufgehoben !

Alle Corona-Verordnungen haben damit also auch keinerlei Rechtsgrundlage und hätten von den Politiker der Landesregierungen und Kreistage nicht beschlossen werden dürfen !

Der Bund, die Bundesrepublik ist damit nicht befugt, jemals (seit dem 30.10.2007) wieder irgendwelche Gesetze oder Verordnungen zu erlassen, was jedoch seit dem 30.10.2007 reichlich getan wurde, wie z.B. mit dem UN-Migrationspakt oder den jetzigen Corona-Verordnungen !!!

Damit verstoßen alle Politiker, vom Bürgermeister bis zur „Bundeskanzlerin“, gegen die Auflagen der 4 Siegermächte (siehe auch die SHAEF-Gesetze) !

Am 08.12.2010 wurde dann das dritte Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht erlassen und zum 14.12.2010 in Bonn ausgegeben.

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